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HU/AU

Volkswagen Nutzfahrzeug Service

Zwei Volkswagen Nutzfahrzeuge mit Icons im Hintergrund

Die Hauptuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben (nach § 29 StVZO) und daher verpflichtend für Sie als Verkehrsteilnehmer.

Das heißt aber nicht, dass Sie bei der Pflichterfüllung persönlich anwesend sein müssen – unser geschultes Fachpersonal übernimmt gerne für Sie. Einfach und bequem – wir kümmern uns um alles! Außerdem überprüfen wir Ihr Nutzfahrzeug bereits im Vorfeld damit Mängel vor der Hauptuntersuchung – nach Rücksprache mit Ihnen – bereits beseitigt werden. Schneller und einfacher geht es nicht.

Weitere Information auf unserer NFZ Webseite
 

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Angaben zum Fahrzeug

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.